Wenn ihr Arbeitsstunden machen möchtet oder schon geleistet habt, informiert bitte unseren Gewässerwart darüber oder meldet es einen anderen Vorstandsmitglied, um die geleisteten Stunden ordnungsgemäß erfassen zu können.
Ab 2024 werden nur noch Arbeitsstunden gut geschrieben die von uns erfasst sind.
Das Fahrverbot auf der Nordseite vom See, welches seit Mai 2016 wieder besteht bleibt auch 2024 bestehen. Mitglieder die auf der Feldseite zum Angeln wollen, müssen mit dem Boot übersetzen oder müssen zu Fuß auf die Feldseite gehen um dort zu Angeln. Kfz jeglicher Art sind verboten!!! Außerdem besteht am gesamten Stausee ein Verbot für offene Feuerstellen, beachtet dies bitte.
An unseren Angelstellen wo eine feste Feuerstelle angelegt wurde ist es geduldet ein kleines Feuer zu machen, dies sollte aber klein sein und auch klein bleiben. Nach dem Verlassen des Angelplatzes ist diese Feuerstelle ordentlich und sauber zu verlassen, das heißt auch die Asche ist ordentlich zu entsorgen und jeglicher angefallener Müll ist mitzunehmen.
Um seine Notdurft zu verrichten sollte außerdem jeder einen Spaten dabei haben und diesen auch benutzen.
Inhaber einer Jahreskarte dürfen ohne ein befreundetes Vereinsmitglied NICHT auf unserer Feldseite (Nordseite) angeln.
Hier besteht generelles Angelverbot für Gastangler!!!!
Mitgliedsbeiträge 2024
7 bis 10 Jahre 20 €
11 bis 14 Jahre 40 €
15 bis 17 Jahre 60 €
ab 18 Jahren 120 €
Ruhende Mitgliedschaft 30 € (max. zwei Jahre)
Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum 31. Januar des laufenden Jahres auf dem Konto des Angelvereins eingegangen sein. Zahlungen die nach dem 31. Januar eingehen werden zurück überwiesen und die Mitgliedschaft erlischt. Für ruhende Mitgliedschaft trifft selbiges zu.