Folgende Handlungen sind strickt untersagt:
° das Beschneiden oder Entfernen der Ufervegetation
° das Aufstellen von Zelten/Pavillons; erlaubt ist jedoch die Verwendung von Angelschirmen, Schirmzelten sowie Carp-Doms mit herausnehmbaren Boden
° das Anlegen oder Betreiben von Feuerstellen
° das Betreten der Wasserfläche in der Zeit vom 01.04. bis 30.06.; jedoch falls erforderlich,ist das Betreten zum Landen von Fischen erlaubt
° die Verwendung von Hunde-/Katzenfutter zum Anfüttern sowie als Hakenköder
° die Verwendung von Futterbooten
° das Markieren der Angelstellen mit Stangenmarkern, Bojen oder sonstiger Schwimmkörper
° die Verwendung von Wasserfahrzeugen jeglicher Art zur Ausübung der Angelei (auch im Beisein eines Vereinsmitgliedes)
° das Angeln im Ausgewiesenen Bereich "Nur für Vereinsmitglieder" und an rot gekennzeichneten Uferstrecken auf der Gewässerkarte
° das verwenden von lebenden Köderfischen !!!
° das unbeaufsichtigt lassen der Angelruten !!! ( maximal 20m )
° Angelruten und Rod Pods am Angelplatz stehen lassen (auch wenn nicht geangelt wird)
° das verwenden von Köderfischen aus ortsfremden Gewässern !!!
° das umsetzen von Krebsen (Camberkrebs) in andere Gewässer, da amerikanische Flusskrebse Europaweit ab Juni 2016 bekämpft werden sollen um ein weiters Ausbreiten zu verhindern.
(siehe Liste Invasiver Arten)
Unabhängig vom Verursacher hat jeder Angler für Sauberkeit vor und während des Angelns sowie beim Verlassen des Gewässers Sorge zu tragen. Angefallener Müll ist mitzunehmen.
Jeder hat sich am Gewässer so zu Verhalten, dass andere Angelfreunde nicht gestört werden.
Beim Angeln auf dem Campingplatz sind Gebühren gemäß des Betreibers zu entrichten, die Platz- ordnung zu beachten sowie den Anweisungen des Platzpersonals Folge zu leisten.
° Erlaubnisscheine sind rückgabepflichtig
° Leinenpflicht für Hunde besteht am gesamten Gewässer ( auch auf der Nordseite )
Von der Thüringer Fischereiverordnung abweichende Mindestmaße und Schonzeiten
Aal 60 cm
Karpfen 45 cm
Schleie 25 cm
Hecht 65 cm Schonzeit 15.02. - 31.05.
Zander 60 cm Schonzeit 15.02. - 31.05.
Barsch 25 cm
Wels --------
Graskarpfen und Farbkarpfen (Koikarpfen) sind ganzjährig geschützt und müssen sofort schonend zurückzusetzen werden !
Im Zeitraum vom 15.02. bis 01.05. ist das Angeln mit künstlichen Ködern und Köderfischen verboten !
Außerhalb der Schonzeit dürfen nur Köderfische verwendet werden, welche in unserem Gewässer gefangen wurden, um ein einbringen von Fischkrankheiten zu vermeiden.
Karpfen über 70 cm und /oder einen Gewicht von mehr als 10 Kilogramm müssen zur Erhaltung des Bestandes schonend zurückgesetzt werden.Um einen Fortbestand von Hecht und Zander und um extrem hohe Kosten für diese Fischarten beim Kauf des Besatzes zu minimieren möchten wir euch bitten große Fische dieser Arten ab einer Länge von über 80 cm auch zurückzusetzen. Bitte zeigt Verständnis dafür, da es uns allen von großem Nutzen ist wenn sich unsere Fische im Stausee selbst reproduzieren und wir dadurch Kosten beim Besatz sparen und so auch einen gesunden Bestand durch eigene Nachzucht erhalten.
Große Welse können falls diese nicht selbst verwertet werden können nach Absprache mit dem Forellenhof Wendler aus Gotha abgegeben werden. Herr Wendler hat sich bereit erklärt uns im Gegenzug Fischbesatz zur Verfügung zu stellen. Ruft bitte bei einem Mitglied des Vorstandes an, dieser klärt dann alles weitere.
Fangbegrenzung ab dem 01.01.2017 bis 2019
Je Angeltag dürfen maximal 2 Karpfen oder 2 Schleien oder 1 Hecht oder 1 Zander oder 2 Aale gefangen werden.